Begleitetes Fahren ab 17

Das "Begleitete Fahren ab 17" sieht vor, dass 17-Jährige nach entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und Führerscheinprüfung ein Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren dürfen. Während dieser Zeit sammeln sie Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen. Das Modell stellt einen vielversprechenden eigenständigen Ansatz dar, um das Unfallrisiko für junge Fahranfänger zu reduzieren. Hintergundüberlegung ist, das hohe Anfangsrisiko junger Fahranfänger durch mehr Fahrerfahrung und mehr Fahrroutine zu senken.

Ausbildung und Prüfung:

  • Beginn der Ausbildung entsprechend den Vorschriften der
  • FahrschAusbO in den Klassen B bzw. BE, B96 mit 16,5 Jahren möglich;
  • theor. Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
  • prakt. Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich

 

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • sie müssen seit wenigstens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
  • sie dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest
  • müssen sie weniger als 0,5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen

 

Prüfungsbescheinigung

  • nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber eine Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)
  • die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung namentlich benannt werden, da sie in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden
  • nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE, B96 führen
    • die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland
    • die Prüfbescheinigung gilt nur bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
    • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr muss der EU
    • Kartenführerschein beantragt werden