PKW-Klassen

 

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • zGM max. 3.500 kg
  • zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
  •  auch mit Anhänger zGM bis max. 750 kg oder
  • mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)

 

Eingeschlossene Klassen:

  • Klasse AM
  • Klasse L

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten a 45 Min.
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich

Führerscheinklasse B96

Fahrzeugkombinationen aus

  • einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
  • einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.

 

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)

 

Bemerkung:

  • Die Schulung erfolgt ausschließlich in der Fahrschule
  • Gesamtdauer der Schulung mindestens 7 Stunden a 60 Min.
  • Der Bewerber muss keine Prüfung ablegen
  • Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt

Führerscheinklasse BE

Fahrzeugkombinationen aus

  • einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM über 750 kg und bis max. 3.500 kg

 

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Sonderfahrten erforderlich - 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1Nachtfahrt a 45 Min.
  • Praktische Prüfung erforderlich