Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zGM max. 3.500 kg
- zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- auch mit Anhänger zGM bis max. 750 kg oder
- mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)
Eingeschlossene Klassen:
Bemerkung:
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten a 45 Min.
- Theoretische und praktische Prüfung erforderlich