Zweiradklassen


Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder, Moped, Mokick mit Hilfsmotor:

  • maximal 25 km/h bbH
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Mindestalter:

  • 15 Jahre

 

Bemerkung:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • nur theoretische Prüfung

Führerscheinklasse B196

Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sind, können Sie ohne das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung, den 125ccm-Führerschein machen.

 

Bedingungen:

  • 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • mindestens 5 x 90 Minuten praktische Fahrausbildung

 


Führerscheinklasse AM

Folgende Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

Für alle Fahrzeugarten gilt:

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cbm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
  • Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW. 

 Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).

 

Mindestalter:

  • 16 Jahre

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich

Führerscheinklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen):

  • Hubraum max. 125 cbm
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

 

Mindestalter:

  • 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen:

  • AM

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3Nachtfahrten a 45 Min.
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich

Bonus beim stufenweisem Aufstieg


Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:

  • keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
  • keine Sonderfahrten

 

Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss

  • am Theorieunterricht teilnehmen
  • die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
  • eine theoretische und praktische Prüfung ablegen

 

Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss

  • am Theorieunterricht teilnehmen
  • die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
  • eine theoretische und praktische Prüfung ablegen

Führerscheinklasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) :

  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Mindestalter:

  • 18 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen:

  • A1, AM

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45 Min.
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich

 

Bonus beim stufenweisem Aufstieg


Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:

  • keine Theorieprüfung, nur prakt. Prüfung
  • keine Sonderfahrten

 

Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss

  • am Theorieunterricht teilnehmen
  • die Sonderfahrten fahren - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt
  • eine theoretische und praktische Prüfung ablegen

Führerscheinklasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen):

  • Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Leistung mehr als 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Hubraum mehr als 50 cbm oder bbH mehr als 45 km/h
  • Leistung mehr als 15 kW

 

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

 

Eingeschlossene Klassen:

  • AM, A1, A2

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt und 3Nachtfahrt a 45 Min.
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich