Aktuelles
+++ Hygiene-Konzept nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg +++
- Regelmäßiges Lüften in den Unterrichtsräumen und in den Schulungsfahrzeugen nach jeder Unterrichtseinheit
- Regelmäßiges Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden
- In den Unterrichtsräumen: Türklinken, Stuhllehnen, Tischflächen und Lichtschalter
- In den Fahrzeugen: Türgriffe, Lenkrad, Blinker und Schalthebel
- Zum Händewaschen stehen Handwaschmittel in den Unterrichtsräumen bereit
- Zum Trocknen der Hände stehen Einmal-Papierhandtücher bereit
- Händedesinfektionsmittel stehen in den Unterrichtsräumen und im Fahrschulfahrzeug bereit
- Fahrstunde nur mit FFP2-Maske
- Mindestabstand im Theorieunterricht: 1,5m
- Unterrichtsräume nur mit FFP2-Maske betreten
- Die Personenanzahl im Theorieunterricht ist begrenzt - sie richtet sich nach dem einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5m
- Zweiradausbildung:
- Fahrschüler müssen zur Ausbildung ihre eigene Schutzkleidung und den eigenen Helm mitbringen
- Funk-Kopfhörer-Desinfektion nach jeder Fahrstunde
Falls ihr Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden aufweist, bitte weder Theorie- noch Fahrunterricht besuchen.
Bleibt gesund!
Euer Team der Fahrschule Vogel